Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Dürfen einem Vorstandsmitglied seine Auslagen erstattet werden oder darf ihm die Organisation eine Entschädigung für den eingesetzten Zeitaufwand zahlen?
Wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht und das dabei einzuhaltende Verfahren eingehalten wird, darf eine Entschädigung für Zeitaufwand gezahlt werden. Andernfalls dürfen nur aus Anlass der Tätigkeit konkret entstandene, angemessene und im Grundsatz abgesprochenen Fremdauslagen ersetzt werden, falls sich dies aus der Satzung, dem Vereinsgewohnheitsrecht oder einem Mitgliederversammlungsbeschluss ergibt. Ein großzügigeres Vorgehen gefährdet die Steuerbegünstigung bzw. führt bei einem nicht als steuerbegünstigt anerkannten Verein zur Rückforderungsansprüchen hinsichtlich der Zahlungen.