Häufige Fragen

Dürfen Kassenprüfer Einsicht in bestehende Verträge nehmen?

Ja, wenn nicht ganz ausnahmsweise mit der Bezeichnung „Kassenprüfer“ in der Satzung nach den Gesamtunständen eine Beschränkung der Prüfungskompetenz auf die zahlenmäßige Übereinstimmung hinsichtlich der Belege mit der Rechnungslegung und und dieser in sich gewollt ist.