Häufige Fragen

Dürfen Organmitglieder bei Vereinen, Stiftungen oder gemeinnützigen GmbHs miteinander verheiratet sein und trotzdem im Amt sein oder gewählt werden?

Grundsätzlich enthält das Gesetz (BGB, GmbHG) keine Regelung, welche die Wählbarkeit als Organmitglied bei demselben Organ für Eheleute ausschließt. Auch eine bestehende Organmitgliedschaft ist unproblematisch weiterhin möglich. 

Die jeweilige Satzung kann aber eine entgegenstehende Regelung enthalten, auch wenn diese möglicherweise gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstößt. Im Regelfall enthalten Satzungen hierzu keine Regelungen. 

Es bleibt in solchen Fällen zu klären, ob und inwieweit Interessenkonflikte durch Satzungsregelungen vermieden werden können. Eine Regelung z.B. zum Verbot der Stimmrechtsausübung für in der Satzung definierte Fälle von Interessenkonflikten kann im Interesse einer seriösen Außenwirkung sinnvoll sein.