Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Gibt es Anfechtungsfristen/Verjährungsfristen gegenüber Beschlüssen, die in der Mitgliederversammlung (gemeinnütziger Verein) gefasst werden?
Schwerwiegende Fehler machen einen MV-Beschluss nichtig. Die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nicht erforderlich - seine Nichtigkeit ist jederzeit zu beachten und kann je nach Fallgestaltung durch Klage oder Einschaltung des Vereinsregisters durchgesetzt werden. Eine „Heilung“ solcher Beschlüsse kann erst nach vielen Jahren eintreten. Dagegen wird bei einem Verstoß gegen Schutzvorschriften zugunsten von Mitgliedern bzw. deren Möglichkeit zur rechtlichen Klärung als erforderlich angesehen, dass das Mitglied innerhalb von drei (engste Auffassung) bis sechs Monate Klage erhebt.