Häufige Fragen

Ist es einer gemeinnützigen Organisation verboten, Gewinne aus Geschäftsbetrieben zu erzielen?

Die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeitsstatus) einer Organisation ist dadurch grundsätzlich nicht gefährdet, wenn diese Gewinne erzielt. Ob ein Gewinn sogar zwingend erforderlich ist, hängt von der Zielrichtung und Steuerbegünstigung des Geschäftsbetriebs ab.

Im Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) steht die Gewinner-zielungsabsicht im Vordergrund. Insofern dienen diese wirtschaftlichen Tätigkeiten dazu, Gewinn zu erwirtschaften, um die gemeinnützigen satzungsgemäßen Tätigkeiten finanzieren zu können (Mittelbeschaffungsbetrieb).

Ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb (§§ 65 bis 68 AO) dient - anders als ein Mittelbeschaffungsbetrieb - nicht der Erwirtschaftung von möglichst hohen Gewinnen, sondern ist auf die Verwirklichung der gemeinnützigen satzungsmäßigen Zwecke ausgelegt. Es gilt grundsätzlich das Kostendeckungsprinzip, welches aber eine Gewinnerzielung für z.B. Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht ausschließt. Besonderheiten gelten im Bereich der Wohlfahrtspflege.