Häufige Fragen

Kann der Geschäftsführer eines Vereins, dessen Geschäftsbefugnisse nicht schriftlich niedergelegt sind, den Anstellungsvertrag eines Vereinsangestellten wirksam kündigen. Wenn ja/nein braucht es dazu einen Vorstandsbeschluß?

Die Geschäftsführungskompetenz und die Außenvertretungsberechtigung eines Vereinsgechäftsführers regeln sich nach den Vereinsstatuten (Satzung, Geschäftsordnung - auch regelmäßige Übung). Wer sich auf die Vollmacht beruft, muss sie belegen können; schriftlich niedergelegte Organisationsstrukturen sind daher sehr zu empfehlen. Ein wirksamer Vorstandsbeschluss ist erforderlich, falls der Vorstand die eigentliche Entscheidungskompetenz hat und der Geschäftsführer nur als Bote des Vorstandes auftritt.