Häufige Fragen

Kann ein gewählter Kassenprüfer auch zeitgleich ein Vorstandsamt wahrnehmen?

Die Wahrnehmung des Amtes als Kassenprüfer auch zeitgleich das Vorstandsamt ist gesetzlich zulässig, soweit die Vereinssatzung dies nicht durch Regelung untersagt. Gleiches gilt für den Wechsel zwischen den Ämtern. 

Aber ein Kassenprüfer sollte nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied sein, denn die oberste Geschäftsführungsebene (= Vereinsvorstand) kann sich nicht selbst wirksam kontrollieren (= Kassenprüfer).

Bei einem Wechsel zwischen den beiden Funktionen gilt jedenfalls, dass ein Wechsel aus dem Vorstandsamt in das Amt des Kassenprüfers mit Nonprofit/Corporate Governance-Grundsätzen nicht vereinbar ist. Der Kassenprüfer müsste sodann seine eigene, bisherige Geschäftsführungstätigkeit kontrollieren.