Häufige Fragen

Kann ein nur ehrenamtlich tätig gewordenes Vorstandsmitglied für seine Tätigkeit haften?

Ja, je nach Satzungsgestaltung und Situation, in der Regel auch für nach seiner subjektiven Auffassung „leicht fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen“, denn die strengen Maßstäbe werden häufig verkannt. Wer sich zum Beispiel nicht ausreichend informiert über einschlägige Sachverhalte oder rechtliche Vorgaben, verschließt in der Regel bewusst die Augen vor den Risiken und handelt damit grob fahrlässig.