Häufige Fragen

Kann ein Verein nur mit Sitz am Wohnort der Gründungsmitglieder eingetragen werden?

Nein, aber der Verein muss an seinem Sitz postalisch erreichbar sein und es muss einen gewissen Bezug zur Vereinstätigkeit geben. Weitere Vorgaben des Gesetzes bestehen nach herrschender Meinung für die Wahl des Vereinssitzes nicht. 

Hat der Verein am Vereinssitz tatsächlich keine postalische Anschrift mehr, so ist die Satzung zu ändern.