Häufige Fragen

Kann jedes Vereinsmitglied auf der Mitgliederversammlung als Wahlleiter fungieren oder nur ein Nichtmitglied?

Wenn die Satzung keine entgegenstehende Regelung enthält, ist der Vorstandsvorsitzende der Versammlungs- und damit auch Wahlleiter. Mit (nach Auffassung mancher Gerichte auch ohne) seiner Zustimmung oder während ihn betreffender Angelegenheiten kann die Mitgliederversammlung einen anderen Versammlungs-/Wahlleiter bestimmen.