Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Kann oder muss die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder in der Satzung ausgeschlossen werden?
Die Mitglieder einer nicht eingetragenen Idealverein und auch die Mitglieder eines eingetragenen Vereines haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für Vereinsverbindlichkeiten.
Der Bundesgerichthof (BGH, Urteil vom 30.6.2003 - II ZR 153/02) hat - ohne tiefergehende Begründung - die Mitgliederhaftung beim nichtrechtsfähigen Idealverein abgelehnt, obwohl das Gesetz in § 54 Satz 1 BGB für den nicht eingetragenen Verein auf das Recht der GbR verweist und GbR-Gesellschafter danach grundsätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen für GbR-Verbindlichkeiten haften.
Die Mitglieder eines eingetragenen Vereines haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen für Vereinsverbindlichkeiten, da die Haftung eines eingetragenen Vereins – als juristische Person und damit als Täger von eigenen Rechten und Pflichten – auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.