Häufige Fragen

Könnte es Schwierigkeiten seitens des Finanzamtes (Anerkennung/Besteuerung etc.) bei einer gemeinnützigen Organisation geben, die für wirtschaftliche Aktivitäten anstatt einer 100%igen Tochter- GmbH in Deutschland, eine Ltd. in UK gründet?

Auf die Rechtsform einer nicht steuerbegünstigten Tochtergesellschaft im Inland oder Ausland kommt es für gemeinnützigen Organisation nicht an. 

Nach derzeitiger Gesetzeslage (§ 55 AO) ist der Gemeinnützigkeitsstatus einer steuerbegünstigten Organisation als Muttergesellschaft grundsätzlich gefährdet, wenn die Gründung einer ausländischen Gesellschaft aus zeitnah zu verwendenden Mitteln finanziert. Mitte der freien Rücklage dürfen verwendet werden (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO). Daneben sind gemeinnützigen Organisation mit jährlichen Einnahmen bis maximal 45.000 EUR von der zeitnahen Mittelverwendungspflicht befreit. 

Es ist zu beachten, dass auch bei dem Einsatz von nicht zeitnah zu verwendenden Mitteln der Gemeinnützigkeitsstatus gefährdet wird, wenn durch die gewinnorientierte Tochtergesellschaft nach einer 3-jährigen Anlaufphase (vgl. AEAO Nr. 9 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) keinen Gewinn erzielt wird.