Häufige Fragen

Muss der Wortlaut einer geplanten Satzungsänderung /-neufassung der Einladung zur Mitgliederversammlung beiliegen oder genügt eine Tischvorlage?

Wenn die Vereinssatzung keine abweichende Bestimmung enthält, muss der Einladung zur Mitgliederversammlung eine so ausführliche Tagesordnung beigefügt werden, dass die Mitglieder   die Bedeutung der Tagesordnungspunkte beurteilen können. Dazu muss bei Satzungsänderungen in der Einladung mindestens darauf hingewiesen werden, welche Vorschriften der Satzung in welcher Weise geändert werden sollen. Die Angabe des genauen Wortlauts ist nicht erforderlich.