Häufige Fragen

Muss eine steuerbegünstigte Organisation einen schriftlichen Nachweis oder Rechnungskopien aus dem Ausland für die dort ausgegebenen Spendengelder vorlegen? Reicht auch eine Bestätigung der Empfängerbank über den Eingang der Spendenmittel?

Die steuerbegünstigte Zielsetzung der eingesetzten Spendenmittel muss plausibel sein. Eine Bestätigung der ausländischen Empfängerbank über den Geldeingang ist nur in den seltensten Fällen ausreichend.