Häufige Fragen

Muss/kann der Vorstand eines Vereins in geheimer Wahl gewählt werden, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält?

Nein, liegt keine Regelung in der Satzung zur Art der Abstimmung vor, dann bestimmt diese grundsätzlich der Versammlungsleiter. In Betracht kommen Handzeichen, mündliche Abstimmung, Abstimmung durch Zuruf (Akklamation), schriftliche oder schriftlich-geheime Abstimmung.

Aber der Versammlungsleiter kann (muss nicht) zum Wahlmodus einen Mitgliedsantrag zulassen. Wir die Beschlussmehrheit für diesen Antrag auf einen bestimmten Wahlmodus erreicht, dann ist der Beschluss durch den Versammlungsheiter zu befolgen. 

Enthält die Satzung eine Bestimmung zur Art der Abstimmung, kann weder der Versammlungsleiter eine andere Art der Stimmabgabe anordnen noch die Mitgliederversammlung eine solche beschließen.

Der Versammlungsleiter muss eine geheime Wahl anordnen, wenn Abstimmende andernfalls ganz offensichtlich an einer unbeeinflussten Stimmabgabe gehindert wären.