Häufige Fragen

Sind unterschiedliche Konditionen der Mitarbeiter des Vereins und der Tochtergesellschaft (GmbH) problematisch?

Rechtlich können die Arbeitsverhältnisse in Verein und GmbH in der Regel unterschiedlich gestaltet werden. Zur Sicherstellung des Betriebsfriedens sollte der Grund für den Unterschied zwischen den Konditionen erkennbar sein (z.B. unterschiedliche Refinanzierungsbedingungen). 

Erhält der Verein staatliche Zuschüsse und setzt er die Tochtergesellschaft für zuschussgeförderte Projekte ein, so hat er für alle Angestellten in Verein und GmbH das Besserstellungsverbot nach Ziffer 1.3 der ANBest-I / ANBest-P zu beachten. 

Der Zuwendungsempfänger darf seine Beschäftigten finanziell nicht besserstellen als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst; eine Zuwendung wird grundsätzlich nicht gewährt oder zurückgefordert, wenn höhere Entgelte als nach dem TV-L und dem TVöD oder sonstige über- oder außertarifliche Leistungen gewährt werden.