Häufige Fragen

Über die eingesetzte Arbeitszeit darf ja keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Darf statt dessen der mit diesem Arbeitseinsatz erreichte Baufortschritt (= Werterhöhung)an dem Vereinsgebäude bescheinigt werden?

Nein, dies gilt als Mißbrauch und gefährdet deshalb in hohem Maße die Steuerbegünstigung. Weitere Folge: gravierende persönliche Haftungsrisiken.