Häufige Fragen

Wie genau hat die Prüfung einer Vereinskassenführung auszusehen?

Eine Prüfung der Kassenprüfer ist auf die Prüfung der sachlichen Richtigkeit der Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zu dem tatsächlichen Vereinsvermögen (u.a. Kasse und Bankkonten) anhand der vorliegenden Belege gerichtet. Eine Zweckmäßigkeitsprüfung ist grundsätzlich nicht erforderlich, d.h. die gemeinnützigkeitsrechtlich korrekte Verwendung von Mitteln für satzungemäße gemeinnützige Tätigkeiten ist nicht erforderlich. 

Der Kassenprüfer muss sich ein Bild davon machen, ob die Kassenführung ordnungsmäßig ist. Dazu sind relativ große Posten lückenlos, die weitere Kassenführung dagegen ist stichprobenartig zu prüfen. Differenzen zum Konten-/ Bargeldbeständen sind lückenlos aufzuklären. Außerdem sind allgemein übliche Plausibilitätskontrollen durchzuführen (z.B. sind Eigenbelege gründlich zu prüfen). Bei wirtschaftlich umfangreich tätigen Vereinen ist die Auswertung des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfer ein wichtiger Bestandteil einer Kassenprüfung.