Häufige Fragen

Wie hoch ist der Streitwert bei einer Klage gegen einen Ausschluss aus einem Verein?

In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt sich der Wert der Beschwerde des Rechtsmittelklägers nach § 3 ZPO. Es sind dabei alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Umfang der Sache und ihre Bedeutung für den Kläger zu berücksichtigen sind.

Soweit keine Anhaltspunkte für ein höheres oder geringeres Interesses vorliegen, ist in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG für bei einer Klage gegen einen Ausschluss aus einem Verein von dem Wert auszugehen, den der Gesetzgeber für eine durchschnittliche nichtvermögensrechtliche Streitigkeit vorgegeben hat. Dieser Wert liegt bei 5.000 EUR.