Häufige Fragen

Wie kann sich der Verein gegen eine das Vereinsleben störende Opposition wehren?

Auch abweichende Auffassungen haben in einem Verein ihre Berechtigung. Wenn allerdings das Vereinsleben durch unkreatives „Stören“ ganz erheblich beeinträchtigt wird, kann - nach Abmahnung - eventuell ein Vereinsausschluss wegen vereinsschädigendem Verhalten in Betracht kommen. Denn jedes Vereinsmitglied ist zur Förderung der Vereinsziele verpflichtet.