Häufige Fragen

Wie sind Stimmenthaltungen bei einer Abstimmung durch Vereinsorgane zu berücksichtigen?

Grundsätzlich werden Stimmenthaltungen bei der Gegenüberstellung der Ja- und Nein-Stimmen nicht berücksichtigt. Für das Beschlussquorum und das Beschlussergebnis sind ausschließlich das Verhältnis der Ja-Stimmen zu Nein-Stimmen entscheidend.

Die Satzung kann von diesem vorgenannten Grundsatz ausdrücklich abweichen und vorsehen, dass Enthaltungen als Nein-Stimmen zu bewerten sind.