Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Wieviel Kapital benötige ich zur Gründung einer gemeinnützigen rechtsfähigen, eingetragenen Stiftung?
Eine gesetzliche Vorgabe für ein Mindestkapital als Grundstockvermögen einer Ewigkeitsstiftung besteht nicht. Je nach Bundesland und Praxis der staatlichen Stiftungsaufsichtsbehörden – diese sind regelmäßig bei den Regierungspräsidien angesiedelt – ist aktuell ein Kapital oder produktiv einsetzbarer Gegenwert (Geschäftsbetriebe, Gesellschaftsanteile, Immobilien etc.) von ca. 100.000 bis 400.000 EUR erforderlich. Liegt der Wert nicht in Geld vor, ist eine Werthaltigkeitsnachweis zu führen und eine Prognose zur Ertragsentwicklung aufzuzeigen. Es muss in Ansehung der Satzungszwecke ein ausgeglichenes Budget über einen längeren Zeitraum darstellbar und die Zweckerfüllung dauerhaft gewährleistet sein.
Sind solche Vermögenswerte nicht vorhanden, kann alternativ eine gemeinnützige Verbrauchstiftung (regemäßig mindestens 50.000 EUR) oder eine Stiftungs-gGmbH (mindestens 25.000 EUR) als Rechtsgebilde gewählt werden. Eine Verbrauchsstiftung soll dabei grundsätzlich für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren errichtet werden und die Zweckverwirklichung muss über den gesamten Zeitraum gesichert erscheinen.