Haftung des Vereins gegenüber Dritten

01.12.2025 | Josef Renner, Sienna Strebe

Der Verein haftet gegenüber Dritten im Rechtsverkehr gem. § 31 BGB grundsätzlich mit seinem Vereinsvermögen für die Handlungen seiner Organe, also etwa des Vorstands oder anderer gesetzlicher Vertreter.

Der Verein haftet für Schäden oder Verpflichtungen, die durch rechtmäßiges oder schuldhaftes Verhalten seiner Organe im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Eine persönliche Haftung der einzelnen Organe gegenüber dem Verein oder Dritten ist hiervon grundsätzlich zu unterscheiden und kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eintreten.

Im Falle eines Haftungsanspruchs eines Dritten gegen den Verein kann es vorkommen, dass sich der Verein von den Haftungsfolgen freistellen lassen möchte, beispielsweise durch eine Rückgriffnahme auf das haftende Organ. Eine solche Freistellung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Organ kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Verein auf Schadensersatz gegenüber dem Organ bestehen und ist von der Haftung gegenüber Dritten nicht entbunden.

Zur Minimierung von Haftungsrisiken sollten Vereine geeignete Maßnahmen ergreifen, wie etwa den Abschluss von Vereinshaftpflichtversicherungen, die Risiken aus der Vereinstätigkeit abdecken. Außerdem ist es ratsam, die Organe umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und eine sorgfältige, ordnungsgemäße Amtsführung sicherzustellen. Die Satzung kann zudem Regelungen enthalten, die Haftungsfragen präzisieren oder eine Freistellung in zulässigem Umfang vorsehen.

Wichtig ist auch, dass die Haftung des Vereins sich grundsätzlich auf das Vereinsvermögen beschränkt, sodass die persönliche Haftung der Mitglieder in der Regel ausgeschlossen ist. Dies gilt jedoch bei besonderer gesetzlicher Grundlage oder grob pflichtwidrigem Verhalten einzelner Mitglieder nicht.

 

Autoren

Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/

Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München