Voraussetzungen zum Beitritt in einen Verein

02.10.2025 | Josef Renner, Sienna Strebe

Ein Verein kann in seiner Satzung bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern festlegen, sofern diese durch den Vereinszweck sachlich gerechtfertigt sind.

Zulässige Bedingungen können etwa ein Mindestalter, die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Berufsstand oder, in Ausnahmefällen, ein bestimmtes Geschlecht betreffen. Minderjährige benötigen für den Eintritt in den Verein stets die ausdrückliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Voraussetzungen dienen dazu, den Vereinszweck abzusichern und die Homogenität der Mitgliedschaft im Sinne der Vereinsziele zu gewährleisten.

Solche Regelungen müssen klar und eindeutig in der Satzung verankert sein, ebenso wie die Bestimmung eines zuständigen Vereinsorgans, das über die Mitgliedsanträge entscheidet. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, sollte der Aufnahmeprozess in einer Beitrittsregelung beschrieben werden. Die Beitrittserklärung selbst sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen; in der Satzung kann auch geregelt werden, in welcher Form dies zu geschehen hat (z.B. per Brief, E-Mail oder über ein Online-Formular).

Grundsätzlich besteht kein automatischer Anspruch auf Aufnahme in einen Verein – selbst dann nicht, wenn ein Bewerber alle formalen Voraussetzungen erfüllt. Der Verein hat im Rahmen seiner Privatautonomie das Recht, über die Mitgliedschaft frei zu entscheiden. Allerdings kann die Satzung ausdrücklich einen Aufnahmeanspruch vorsehen, etwa wenn der Verein bestimmte öffentliche oder berufsständische Aufgaben erfüllt und dadurch eine objektive Zugangspflicht besteht.

Ein solcher Anspruch auf Aufnahme besteht zudem kraft Gesetzes dann, wenn der Verein eine marktbeherrschende Stellung innehat. Dies betrifft insbesondere Berufsvereinigungen, Wirtschaftsverbände oder große Dachverbände, die in ihrem jeweiligen Fachbereich eine monopolartige Struktur aufweisen. In diesen Fällen darf der Zugang zum Verein nicht willkürlich verweigert werden. Ablehnungen müssen hier sachlich begründet, nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.

Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, sowohl die Aufnahmekriterien als auch den Entscheidungsprozess in der Satzung oder in ergänzenden Ordnungen möglichst klar zu regeln. Dies schafft Rechtssicherheit und trägt zu einem fairen und transparenten Verfahren bei.

 

Autoren

Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/

Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München