Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Jetzt kaufen!Bedeutung und Zweck einer Vereinssatzung
Zur Eintragung des Vereins im Vereinsregister bedarf es zwingend einer Vereinssatzung, welche zunächst nach Anmeldung vom Registergericht geprüft wird. Sie ist essenziell zur Gründung eines rechtsfähigen Vereins.
Die Vereinssatzung hat elementare Bedeutung in der Vereinsgründung. Es werden genaue Regelungen festgelegt, welche die gesetzlich zwingenden Voraussetzungen oft konkretisieren und daher nicht flexibel änderbar sind. In der Satzung haben die Gründer die Rechtsverhältnisse des Vereins unter Beachtung der zwingenden Gesetzesvorschriften (vgl. § 40 BGB) selbst zu gestalten. Die eigene Gestaltung der Satzung in Abweichung von den dispositiven Gesetzesvorschiften wird als Vereinsautonomie bezeichnet. Der Anmeldung ist die Niederschrift (Protokoll) der Gründungversammlung im Original beizulegen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen satzungsgemäßen Rechtssitz hat. Die Anmeldung der Eintragung der Satzung hat schriftlich durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied zu erfolgen. Bei jeder Satzungsänderung, inklusive einer Namensänderung, muss zunächst ein Beschluss gefasst werden und anschließend eine Anmeldung beim Vereinsregister durch einen Notar erfolgen (§ 33 BGB). Das kann zusätzliche Zeit und Kosten bedeuten. Daher sollte zur Gründung bereits sorgfältig auf Wortlaut, Vollständigkeit und Inhalt der Satzung geachtet werden, bestenfalls in Zusammenarbeit mit rechtlicher Beratung.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
