Das Wahlrecht der Vereinsmitglieder
Alle stimmberechtigten Mitglieder des Vereins sind aktiv wahlberechtigt. Das Wahlvorschlagsrecht kann jedoch durch Satzungsregelungen eingeschränkt werden.
Wahlvorschläge können grundsätzlich durch alle Mitglieder, unabhängig von der Stimmberechtigung gemacht werden. Dies umfasst auch die eigene Kandidatur. Es kann jede zumindest beschränkt geschäftsfähige Person gewählt werden (passives Wahlrecht), insbesondere auch Nichtmitglieder und Minderjährige; sie brauchen aber bei der Annahme der Wahl die Zustimmung ihrer Eltern. Auch Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können gewählt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie jederzeit in das Inland einreisen können. Genauso steht miteinander verwandten Personen, solange die funktionelle Zusammenarbeit im Gremium nicht gefährdet ist, das Recht auf eine Kandidatur zu. Die Satzung kann auch Fremdorganmitgliedern (Vorstandsmitglieder, die nicht Mitglieder des Vereins sind) ein aktives Wahlrecht einräumen. Ehrenmitglieder sind nur bei ausdrücklicher Satzungsregelung stimmberechtigt. Das aktive Wahlrecht kann durch eine Satzungsregelung auch eingeschränkt werden. So können bestimmte Gruppen vom Stimmrecht ganz ausgeschlossen werden, wie beispielsweise passive Mitglieder, „Mitglieder auf Probe" und Fördermitglieder.
Die Vereinssatzung kann das Vorschlagsrecht auch eingrenzen. So wäre eine Mindestzahl an Unterschriften für einen Wahlvorschlag möglich, sowie eine Frist für Wahlvorschläge und die Begrenzung der Kandidaten durch eine Bindung an die Wahlvorschläge. In der Satzung kann auch die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) eingeschränkt werden. Regelungen bezüglich des Alters, der Dauer der Vereinszugehörigkeit oder der Notwendigkeit der Vereinszugehörigkeit eines Kandidaten sind denkbar.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
