Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Jetzt kaufen!Die außerordentliche Mitgliederversammlung
Gibt es neben der jährlichen Hauptversammlung im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung dringende Vereinsfragen zu klären, können diese im Interesse des gesamten Vereins durch den Vorstand einberufen werden.
Eine Einberufung durch den Vorstand muss darüber hinaus erfolgen, wenn eine bestimmte Minderheit der Mitglieder dies schriftlich zu Händen des Vorstands und Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. Wie hoch die Beteiligung für das Minderheitsbegehren sein muss, kann Ihre Satzung festlegen, jedoch sollte eine Beteiligungsgrenze von 1/3 der Mitglieder als Mindestbeteiligung nicht überschritten werden, um keinen Verstoß gegen den Minderheitenschutz des Vereinsrechts herbeizuführen. Ist in der Satzung keine Regelung getroffen worden, so sind gemäß § 37 BGB mindestens ein Zehntel der Mitglieder erforderlich. Ein Grund für eine außerordentliche Einberufung wäre typischerweise gegeben, wenn ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtszeit zurückgetreten ist und eine Nachwahl stattfinden sollte. Kein zulässiger Grund für eine außerordentliche Versammlung ist das Interesse einzelner Personen. Nur weil ein Vereinsmitglied ein persönliches Anliegen hat, rechtfertigt dies also nicht, alle Mitglieder zu einer Versammlung zusammen zu rufen.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
