Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Jetzt kaufen!Veränderungen der personalen Zusammensetzung im Vorstand
Änderungen im Vorstand, also die Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds im Sinne des § 26 BGB, sind gem. § 67 BGB unverzüglich zur Eintragung im Vereinsregister anzumelden.
Die Eintragungspflicht betrifft jede personelle Veränderung, unabhängig davon, ob ein neues Vorstandsmitglied gewählt oder ein Bisheriges abberufen wird. Wiederwahlen hingegen sind nicht eintragungspflichtig, sofern das Vorstandsmitglied ohne Unterbrechung im Amt bleibt und keine Änderung der Vertretungsbefugnis erfolgt.
Die Anmeldung zur Eintragung muss notariell beglaubigt erfolgen (§ 77 BGB). Voraussetzung hierfür ist ein ordnungsgemäß erstelltes und von Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnetes Sitzungsprotokoll, das die Wahlhandlung im Rahmen der Mitgliederversammlung belegt. Dieses Protokoll dient als Nachweis gegenüber dem Registergericht und muss insbesondere die Tagesordnung, den Wahlvorgang sowie das Wahlergebnis klar dokumentieren. Zu beachten ist, dass eine unwirksame Wahl auch durch die Eintragung im Vereinsregister nicht geheilt wird. Das bedeutet: Ist die Wahl fehlerhaft zustande gekommen (z.B. wegen Satzungsverstößen oder formeller Mängel), bleibt sie rechtlich unwirksam, selbst wenn das Registergericht sie eingetragen hat.
Kommt der Vorstand seiner Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung nicht nach, kann dies eine Ordnungsstrafe nach § 78 BGB zur Folge haben. Diese Strafe richtet sich gegen das jeweilige Vorstandsmitglied, das zur Anmeldung verpflichtet gewesen wäre, in der Regel der vertretungsberechtigte Vorstand.
Daher ist es im Interesse des Vereins und des Vorstands, zeitnah nach der Wahl die Anmeldung korrekt vorzubereiten und einzureichen, um sowohl die Eintragungspflicht als auch mögliche Haftungsrisiken zu erfüllen.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
