Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Jetzt kaufen!Die Mitgliederversammlung als Kontrollorgan des Vereins
Die Mitgliederversammlung trägt im Vereinsrecht eine zentrale Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand. Sie ist nicht nur das oberste Beschlussorgan, sondern auch zuständig für die Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung.
Dieser Kontrollauftrag der Mitgliederversammlung ergibt sich zumindest mittelbar aus der Nachweis- und Rechenschaftspflicht des Vorstands nach § 27 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 259, 666 BGB.
Der Vorstand ist im Innenverhältnis als Beauftragter des Vereins verpflichtet, die Mitgliederversammlung über alle wesentlichen Vorgänge, insbesondere finanzielle Entscheidungen und grundlegende Maßnahmen der Geschäftsführung, vollständig zu informieren. Er hat auf Verlangen über den Stand der Vereinsangelegenheiten Auskunft zu erteilen und nach Abschluss von Maßnahmen oder Geschäftsjahren Rechenschaft abzulegen. Dazu gehört nicht nur die regelmäßige Vorlage eines Kassen- und Tätigkeitsberichts, sondern auch Einsicht in die Unterlagen des Vereins zu ermöglichen, soweit dies zur Prüfung erforderlich ist.
§ 259 BGB verpflichtet zur Vorlage einer geordneten Abrechnung, einschließlich eines Verzeichnisses der Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögensstatus. Zudem kann die Satzung vorsehen, dass bestimmte Rechtsgeschäfte, etwa solche mit erheblichem finanziellem Umfang oder mit Dritten in enger Beziehung zum Vorstand, nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung getätigt werden dürfen. Auch die Einrichtung eines Kassenprüferamts oder eines internen Kontrollorgans ist üblich und dient der Sicherstellung ordnungsgemäßer Finanzverwaltung.
Ein transparenter Informationsfluss und die regelmäßige Einbindung der Mitgliederversammlung stärken nicht nur die interne Kontrolle, sondern fördern auch das Vertrauen der Mitglieder in die Arbeit des Vorstands. Die Missachtung dieser Informationspflichten kann im Extremfall zur Nichtentlastung des Vorstands oder zur Einleitung vereinsinterner oder rechtlicher Schritte führen.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
