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Jetzt kaufen!Die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung
Die Tagesordnung legt die Themen fest, die in der Mitgliederversammlung besprochen und entschieden werden. Wie die Besprechungspunkte zunächst ordnungsgemäß eingebracht werden, kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.
Soll ein bestimmtes Thema zur Abstimmung gebracht werden, ist es zwingend erforderlich, dass dieses als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Sitzung aufgeführt wird. Nur so ist sichergestellt, dass die Mitglieder frühzeitig über die anstehenden Entscheidungen informiert sind und sich mit dem jeweiligen Thema sachgerecht auseinandersetzen können. Über Punkte, die nicht in der Tagesordnung angekündigt wurden, darf kein Beschluss gefasst werden. Diese Regelung dient der Transparenz, der Verlässlichkeit des Entscheidungsprozesses und dem Schutz der Mitgliedsrechte.
Es können während der Beratung in einer Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung gestellt werden. Sie sollten jedoch sachlich in den in der Tagesordnung bezeichneten Gegenstand der Beschlussfassung passen. Anträge auf diesem Wege sind zulässig. Eine Zurückweisung darf nur erfolgen, wenn der Antrag inhaltlich über die Grenzen des entsprechenden Tagesordnungspunktes hinausgeht. Auch eine Änderung der Reihenfolge aufgelisteter Tagesordnungspunkte sind möglich.
Mitglieder können außerdem den Antrag von Tagesordnungspunkten vor Festsetzung durch den Vorstand einbringen. Dies dient der rechtzeitigen Berücksichtigung bestimmter Anliegen bei Erstellung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung.
Einbringungen können im letzten Schritt auch mithilfe des Minderheitsverlangens oder durch das Registergericht erfolgen, falls der Antrag bei dem Vorstand auf Unwillen stößt.
Anträge von Mitgliedern können auch nach Erhalt der Einladung und der entsprechenden Tagesordnung gestellt werden, um einzelne Punkte konkretisiert zu behandeln. Satzungsabhängig erfordert die Ergänzung durch den Mitgliederkreis eine erweiterte Version der Tagesordnung an alle Mitglieder. Gesetzlich sind zumindest alle Tagesordnungspunkte erneut zu veröffentlichen, die eine Satzungsänderung enthalten, so dass genügend Vorbereitungszeit bleibt. Ist eine solche Vorbereitung nichtmehr rechtzeitig möglich, kann in der Mitgliederversammlung kein Beschluss über eine Satzungsänderung gefasst werden. Eine Fristbestimmung in der Satzung erweist sich als sinnvoll. Für sog. Dringlichkeitsanträge in der Versammlung ist dann nur noch Raum, wenn die Satzung das ausdrücklich und unter Angabe der Voraussetzungen zulässt.
Ohne satzungsgemäße Grundlage sind lediglich solche Anträge von Mitgliedern zulässig, welche den Ablauf der Beschlussfassung bzw. der Mitgliederversammlung betreffen, welche nur eine Beratungs- oder Auskunftsfunktion verkörpern oder sich im Rahmen der angekündigten Tagesordnungspunkte bewegen.
Ein echtes sogenanntes Tagesordnungsergänzungsrecht bedarf zwingend einer hinreichend bestimmten Satzungsgrundlage und sollte bestenfalls mit formellen und materiellen Einschränkungen verknüpft werden.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
