Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Jetzt kaufen!Auflösung eines Vereins - Das Sperrjahr
Das Sperrjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist von einem Jahr nach Bekanntmachung der Vereinsauflösung (§ 51 BGB). Erst nach Ablauf dieser Frist darf das verbleibende Vereinsvermögen verteilt werden, um Gläubigerrechte zu schützen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Liquidation beginnt das sogenannte „Sperrjahr“ gemäß § 51 BGB. Diese einjährige Frist dient in erster Linie dem Schutz der Gläubiger. Während dieses Zeitraums dürfen keine Vermögenswerte an Mitglieder oder andere potenzielle Berechtigte herausgegeben werden. Die Liquidatoren sind in dieser Zeit verpflichtet, zunächst alle bekannten Gläubiger zu befriedigen und unbekannte Gläubiger durch die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufzufordern. Erst nach Ablauf dieses Sperrjahres darf das noch vorhandene Vereinsvermögen an die, im Rahmen der Satzung bestimmten, Anfallsberechtigten ausgezahlt werden, dieser Vorgang wird als Auskehrung bezeichnet.
Bei gemeinnützigen Vereinen ist zu beachten, dass das Restvermögen ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden darf. Daher muss die Vereinssatzung entweder einen konkreten gemeinnützigen Anfallsberechtigten benennen oder zumindest klare Auswahlkriterien enthalten, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, dass das Vermögen auch nach der Auflösung nur zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet wird. Fehlt eine solche Regelung oder wird das Vermögen an eine nicht gemeinnützige Stelle übertragen, drohen steuerliche Konsequenzen, insbesondere der Verlust der Gemeinnützigkeit und mögliche Nachversteuerungen.
Handelt es sich hingegen um einen nicht gemeinnützigen Verein, so fällt das verbleibende Vereinsvermögen, sofern die Satzung keine andere Bestimmung enthält, zu gleichen Teilen an die bei Auflösung des Vereins vorhandenen Mitglieder. Sollte auch diese Verteilung nicht möglich sein, geht das Vermögen als sogenannte Fiskalerbschaft an das Bundesland über, in dem der Verein zuletzt seinen Satzungssitz hatte.
Autoren
Josef Renner, LL.M.
Steuerjurist
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
Homepage: https://www.npo-experts.de/
Sienna Strebe
Studentische Hilfskraft
CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, München
