Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Mit Pressemitteilung vom 12.03.2019 teilte das Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen mit, dass sich der bayerische Finanz- und Heimatminister Füracker und der Minister der Finanzen in Nordrhein-Westfalen Lienenkämper darüber einig seien, den vielen ehrenamtlich Engagierten in Deutschland mehr Unterstützung zukommen zu lassen.
Hierfür sollen Änderungen im Steuerrecht den Bürokratieaufwand der Ehrenamtlichen deutlich minimieren. Außerdem soll die Übungsleiterpauschale von 2.400,00 € auf 3.000,00 € und die Ehrenamtspauschale von 720,00 € auf 840,00 € erhöht werden. Zudem soll die Umsatzfreigrenze für die Besteuerung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe bei gemeinnützigen Vereinen von 35.000,00 auf 45.000,00 € angehoben werden.
Füracker betonte, dass in Deutschland fast jeder Zweite ehrenamtlich aktiv sei und diese Menschen eine unentbehrliche Stütze der Gesellschaft seien. Daher wolle man sich gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass das gesellschaftliche Engagement steuerlich künftig noch besser unterstützt wird.